27.04.2015 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Auftraggeber verweigert Mitwirkung: Planer kann kündigen
| Der Architekt kann einen Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber gebotene Mitwirkungshandlungen verweigert. Das hat das OLG Frankfurt rechtskräftig entschieden. |
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