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  • 31.05.2017 · Nachricht · Vertragsrecht

    Bauherr kann trotz hoher Kosten auf Mängelbeseitigung beharren

    | Soll ein Unternehmer eine wasserundurchlässige Stahlbetonbodenplatte mit einer Dicke von 15 cm herstellen und weicht er davon um ungefähr ein Drittel nach unten ab, hat der Bauherr ein berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags. Er kann vom Unternehmer die Nachbesserung (Neuerrichtung) des mangelhaften Bauteils ohne wenn und aber verlangen. Das hat das KG Berlin mit Billigung des BGH festgestellt. |