02.09.2020 · Nachricht · Vertragsrecht
Beratungspflicht bei unangemessenen Angebotspreisen?
| In der Lph 7 gehört es zu Ihren Aufgaben, die Angebote der ausführenden Unternehmen auf Richtigkeit der aufgeführten Preise zu prüfen (soweit der Bauherr das im Rahmen der E-Vergabe nicht selbst macht). Ist Ihr Bauherr ein Bauprofi (z. B. Bauträger), müssen Sie ihn aber nicht darauf hinweisen, wenn ein Angebot die üblichen Preise deutlich unterschreitet und es deshalb bei der Bauausführung zu Problemen kommen kann. Das hat das OLG Dresden im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |
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