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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Bürgschaften am Bau: Das müssen Architekten und Fachplaner wissen (Teil 1)

    von Rechtsanwalt Dr. Andreas Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

    | Das Thema „Bürgschaften“ betrifft die planenden Berufe in zweierlei Hinsicht. Zum einen werden Sie von immer mehr Auftraggebern aufgefordert, Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften zu stellen. Zum zweiten fordern Ihnen die Grundleistungen in den Lph 8 und 9 Praxiswissen zu Bürgschaften ab. Grund genug, sich des Themas anzunehmen. |

    So sind Planer vom Thema Bürgschaften tangiert

    Bürgschaften sind das wichtigste Sicherungsmittel am Bau. In der Praxis herrscht die Vorstellung, Bürgschaften seien ein „Rundum-Sorglos-Paket“: Man müsse im Schadensfall lediglich die Bürgin anschreiben und diese zahlt den Bürgschaftsbetrag anstandslos aus. Wer schon öfter Bürgschaften „ziehen“ musste, weiß: Bürgende Banken, Sparkassen und Versicherer können kreativ sein, wenn es darum geht, Ansprüche abzuwehren. Als Planer sind Sie vom Bürgschafts-Thema in zweierlei Hinsicht betroffen.

     

    Bürgschaftsstellung durch Sie als Planer

    Auftraggeber fordern Sie vor allem bei größeren Projekten auf, selbst Sicherheiten zu stellen (meist in Form von Bürgschaften).