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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Die richtige Beratung über die Baukosten entschärft Ihr Haftungsrisiko bei Kostengrenzen

    | Als Planer schulden Sie eine Beratung über die voraussichtlichen Baukosten auch dann, wenn keine Baukostengarantie oder Kostenobergrenze vereinbart ist. Richtiger Zeitpunkt ist die Grundlagenermittlung. Übersteigen die Kosten das Budget des Auftraggebers oder stellt sich das erst im Projektablauf heraus, besteht eine Beratungsverpflichtung auch in den Fällen, in denen die Bauherrschaft von sich aus eine Baukostenerhöhung erkennen kann. Das hat das OLG Köln mit rechtskräftiger Entscheidung festgestellt. Ziehen Sie daraus für Ihre Leistungserbringung und Beratung die richtigen Schlüsse. |

    Entscheidend ist Ihr Vorgehen in der Lph 1

    Von entscheidender Bedeutung, inwieweit Sie für die Überschreitung von Kostengrenzen haften, ist Ihr Vorgehen in der Lph 1. PBP empfiehlt, die finanziellen Rahmenbedingungen, die für das Projekt zur Verfügung stehen, abzuklären und dieses Ergebnis zu dokumentieren. Die Kostengruppengliederung nach DIN 276 bildet dafür ein geeignetes „Abfrage- bzw KlärungsgerüstL“.

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Zur Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen gehört auch, dass Sie eventuelle Projektkostenrisiken beschreiben. Das können unter anderem sein
      • vom Auftraggeber sehr knapp kalkulierte Kosten,
      • Baugrundrisiken bei nicht sachgemäßer Bestandsuntersuchung oder
      • eine unvollständige Planungsgrundlage.
    • Das heißt: Informieren Sie den Auftraggeber nicht nur über die voraussichtlichen Kosten, sondern zeigen Sie ihm auch auf, in welchen Bereichen Kostenrisiken bestehen und beraten Sie ihn, wie er dieser Risiken Herr werden kann.
    • Dokumentieren Sie diese (Beratungs-)leistungen.