06.04.2023 · Nachricht · Vertragsrecht
DIN 18015-2: Anerkannte Regel der Technik?
| Die DIN 18015-2 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung) ist ihrem Regelungsgehalt nach nicht geeignet, die Vermutungswirkung für sich in Anspruch zu nehmen, allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. Die Folge ist, dass ein Planer für Abweichungen von der DIN 18015-2 nur dann haftet, wenn er vom Auftraggeber beauftragt worden ist, die elektrische Anlagen nach DIN 18015-2 zu planen. |
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