28.01.2015 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Drohung mit „den Kram hinwerfen“ ist gefährlich
| Drohen Sie Ihrem Auftraggeber möglichst nie damit, den „Kram hinzuwerfen“ in Verbindung mit einer (gegebenenfalls kurzzeitigen) Arbeitsniederlegung. Das Risiko, dass der Auftraggeber die Gelegenheit nutzt und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, ist hoch. Das lehrt eine Entscheidung des LG Hannover. |
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