· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Haftung: Stufenvertrag hat auch Vorteile für Sie
| Stufenverträge gelten als schwierig, weil der beauftragte Planer nicht langfristig disponieren kann, sondern damit rechnen muss, dass ein anderes Büro die weiteren Lph erbringt. Aber solche optionalen Stufenverträge haben auch Vorteile. Ein wichtiger ist, dass bei einem Stufenvertrag die Teilschlussrechnung früher gestellt werden kann und die Verjährungsfrist früher beginnt. Das hat soeben auch die Rechtsprechung bestätigt. |
Planer hatte nur Aussicht auf zweite Vertragsstufe
Im konkreten Fall war ein Büro in der ersten Vertragsstufe mit der Objektplanung Gebäudeplanung und Tragwerksplanung (jeweils Lph 1 bis 4) für die Modernisierung einer Sporthalle beauftragt worden. Im Planungsvertrag war vereinbart, dass der Auftraggeber sich vorbehielt, dem Büro weitere Vertragsstufen (und Lph) zu beauftragen. Einen Rechtsanspruch darauf hatte der Planer nicht. Im Jahr 2001 wurde die Baugenehmigung erteilt. Damit war die Leistungserbringung der ersten Stufe (erfolgreich) abgeschlossen. Die Grundleistungen der Lph 5 bis 8 wurden dem Büro im Jahr 2001 (in Teilen) in der zweiten Vertragsstufe beauftragt.
Später traten Mängel auf, weil der Dachaufbau offenbar nicht ordnungsgemäß geplant war. Der Planer wehrte die im Jahr 2013 erhobene Schadenersatzklage des Auftraggebers mit dem Argument ab, der Anspruch sei verjährt, die fünfjährige Gewährleistungsfrist sei am 31.12.2006 abgelaufen.
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