· Nachricht · Vertragsrecht
Kein Fachplaner Technische Ausrüstung beauftragt: Muss der Architekt auch die TGA-Gewerke überwachen?
| Hat der Auftraggeber keinen TA-Fachplaner beauftragt, muss der Architekt die Ausführungsleistungen der entsprechenden Gewerke überwachen. Sieht er sich dazu fachlich nicht in der Lage, muss er das dem Auftraggeber kommunizieren. Sonst haftet er für Mängel am Werk, so das OLG Düsseldorf. |
Im konkreten Fall kam der Architekt mit seiner Argumentation nicht durch, die Nichtbeauftragung eines TA-Fachplaners habe zur Folge gehabt, dass
- die TA-Ausführungsgewerke als Generalunternehmer- oder Generalübernehmervertrag einzustufen seien,
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