Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vertragsrecht

    Kein konkreter Volumenstrom vereinbart: TA-Planer haftet nicht

    | Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch wegen Planungsmangels ist neben dem Mangel eine Pflichtverletzung. Einen Fachplaner technische Ausrüstung trifft kein Verschulden bei der Umsetzung der vereinbarten Lüftungsanlage, wenn sich der vom Auftraggeber geforderte Volumenstrom mit den erhältlichen Lüftungsgeräten zum Zeitpunkt von Planung und Errichtung nicht einstellen lässt ( OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2020, Az. 24 U 22/18, Abruf-Nr. 220575 , rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 16.12.2020, Az. VII ZR 33/20). |

    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 1 | ID 47141141