· Fachbeitrag · Vertragsrecht
KG Berlin: Kostenobergrenze im Planungsvertrag ist keine Beschaffenheitsvereinbarung
| Eine im Planungsvertrag vereinbarte Kostenobergrenze stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Werkleistung des Architekten dar. Diese sensationelle Entscheidung hat das KG Berlin getroffen. Damit dürfte die leidige (Haftungs)diskussion zu Kostenobergrenzen in Planungsverträgen bald ein Ende finden. |
Die Entscheidung des KG Berlin
Die besondere Bedeutung des Urteils besteht darin, dass sich das KG mit 2 Fragen befasst. Nämlich,
- 1. ob eine Obergrenze eine wirksame Beschaffenheitsvereinbarung darstellt und
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