· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Kostenüberschreitung: Was bei Ihnen als Schadenersatzforderung landen kann
| Auch einseitig vom Bauherrn bei der Grundlagenermittlung geäußerte Kostenvorstellungen können eine Bausummengarantie begründen, wenn der Architekt ihnen nicht widerspricht. Diese ‒ harte ‒ Aussage des OLG Oldenburg hat die Kostenobergrenze-Diskussion neu entfacht ( PBP 10/2018, Seite 10 ). Die Entscheidung zeigt auch, was im Falle eines Falles auf Sie an konkreten Schadenersatzforderungen zukommen kann. |
Bauherr verlangt Ersatz aller Mehrkosten
Im Fall vor dem OLG hatte der Bauherr den Architekten auf Schadenersatz in Höhe von rd. 2,1 Mio. Euro in Anspruch genommen. Als Schaden hatte er die baulichen Mehrkosten von ca. 1,7 Mio. Euro sowie Finanzierungskosten von ca. 0,43 Mio. Euro geltend gemacht. Das LG erließ ein Zwischenurteil, in dem es den Schadenersatzanspruch dem Grunde nach für berechtigt hielt.
OLG Oldenburg differenziert nach Kostenarten
Das OLG hat in der Berufungsinstanz dezidiert zu einzelnen Posten der Schadenersatzforderung Stellung genommen (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.08.2018, Az. 2 U 30/18, Abruf-Nr. 204958).
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