· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Neue Rechtsprechung: Geht das Haftungsrisiko über den räumlichen Vertragsumfang hinaus?
| Wann gehen Ihre Beratungspflichten über den räumlichen Vertragsumfang hinaus? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt a. M. im Fall von Versorgungsleitungen auseinandergesetzt. |
OLG: Architekt muss Lage der Versorgungsleitungen klären
Das OLG hat zwei klare Aussagen getroffen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 30.09.2019, Az. 29 U 93/18, Abruf-Nr. 212302):
- 1. Zu den Aufgaben eines Architekten, der zumindest mit Leistungen der Lph 1 bis 4 der HOAI beauftragt ist, gehört es, die Frage zu klären, ob auf dem Baugrundstück hinderliche Telekommunikationsleitungen liegen.
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