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  • 17.06.2019 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Neues Architektenrecht: Zielfindungsphase überspringen und sofort Vollauftrag sichern

    | Auftraggeber haben im neuen Architektenrecht im BGB ein Sonderkündigungsrecht (§ 650r BGB). Sie können Ihnen kündigen, nachdem die Zielfindungsphase abgeschlossen ist. Für Sie als Planer ist das eine ungute Situation. Denn in der Regel ist es ja Ihr Wunsch, den Vollauftrag über alle Lph zu erlangen, wenn das Projekt wirklich realisiert wird. Damit dieser Wunsch Wirklichkeit wird, brauchen Sie nur eine separate vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber. PBP stellt Ihnen eine Musterklausel vor. |