· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Verzögerungen bei der Baugenehmigung: So vermeiden Sie Haftungsrisiken
| Kann das Planungsbüro haften, wenn sich ein Baugenehmigungsverfahren verzögert und damit die ganze Bauabwicklung aus dem Termin- und Kostenplan gerät? Diese Frage stellt sich gerade, wenn Sie Termine in Ihrem Planungsvertrag zugesichert haben. Erfahren Sie, was die Rechtsprechung dazu sagt und wie Sie Ihr Haftungsrisiko minimieren. |
Das gilt werkvertrags- und preisrechtlich
Als Planer schulden Sie eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Das bedeutet, dass die Planung den Genehmigungsprozess eigentlich beanstandungsfrei durchlaufen muss. In der Praxis ist das aber leider häufig nicht so. Viele Bauvorschriften sind Ländersache, in unterschiedlichen Vorschriften verstreut und daher für überregional agierende Planungsbüros nur mit erheblichem Aufwand nachvollziehbar. Da kann es schon mal passieren, dass das Genehmigungsprocedere länger dauert als geplant.
Außerdem hat die HOAI in Lph 4 der meisten Leistungsbilder eine äußerst kuriose Grundleistung vorgesehen: „das Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen“. Damit hat sie Verfahre‒ und damit Terminverzögerungen im Projektverlauf in den Grundleistungen quasi honorartechnisch und mittelbar auch terminlich eingepreist.
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