Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vertragsrecht

    Wegen BGB-Bauvertragsrecht 2018: VOB/B wird aktualisiert

    | Das neue BGB-Bauvertragsrecht, das zum 01.01.2018 in Kraft tritt, hat zur Folge, dass auch die VOB/B kurzfristig weiterentwickelt werden muss. Das hat der für die VOB/B verantwortliche Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) unter Vorsitz des Bundesbauministeriums (BMUB) beschlossen. |

     

    Hintergrund | Das zum 01.01.2018 in Kraft tretende gesetzliche Bauvertragsrecht nimmt sich die VOB/B an vielen Stellen zum Vorbild. An manchen Stellen schlägt das BGB aber einen anderen Weg ein. Auf das Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte, wie z. B. Dr. Kerstin Müller von Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, haben in den ersten Informationsveranstaltungen zum neuen Bauvertragsrecht deshalb schon anklingen lassen, dass sie eine Überarbeitung der VOB/B für notwendig erachten. Dem wird jetzt Rechnung getragen. PBP wird Sie an dieser Stelle sowohl über das neue Bauvertragsrecht, das ja erstmals einen eigenen Architekten- und Ingenieurrechtsteil enthält, als auch die neue VOB/B informieren.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 3 | ID 44725594