· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Nachtragsmanagement im Planungsbüro: Antworten auf drängende Fragen der Praxis
von RA Dr. Ralf Averhaus, Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin
| Projekte laufen fast nie so wie bei Vertragsabschluss vorgesehen. Doch über Grundleistungsverträge bekommen Sie Planungsänderungen, Verzögerungs- und Wiederholungsleistungen nicht honoriert. Umso wichtiger ist ein konsequentes ‒ fachlich unterfüttertes ‒ Nachtragsmanagement. Das PBP-Webinar am 17.09.2020 ‒ und die dort eingebrachten Fragen ‒ haben das bestätigt. Weil davon auszugehen ist, dass diese Fragen alle Objekt- und Fachplaner interessieren, geht PBP hier näher darauf ein. |
Zum Zeitpunkt der Honorarvereinbarung der Parteien
Bisher ist eine Honorarvereinbarung nur wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze getroffen wird (§ 7 Abs. 1 HOAI 2013).
Frage: Was passiert in der HOAI 2021, wenn die textliche Vereinbarung nach dem Projektbeginn abgeschlossen wird; ist die Honorarvereinbarung dann auch wirksam?
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