· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Wichtige Entscheidungshilfen für Streitfälle: Ist Ihr Planungsvertrag schon zustande gekommen?
| Wenn ein Projekt abgebrochen wird, ist die Honorarauseinandersetzung programmiert. Es steht die Frage im Raum, ob überhaupt ein ‒ abrechnungsfähiger ‒ Planungsvertrag zustande gekommen war. Die aktuelle Rechtsprechung gibt hier wertvolle Fingerzeige. Lernen Sie die Entscheidungen kennen und schätzen Sie präzise ein, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben oder ob es weiterer Aktivitäten bedarf. |
1. Leistungsbeginn bei noch nicht ausgehandeltem Vertrag
In einem Fall vor dem OLG Dresden sollte es wieder einmal sehr schnell gehen. Mit den Planungsleistungen war bereits begonnen worden, obwohl sich die Parteien (Auftraggeber und Generalplaner) noch nicht über alle Einzelheiten der Zusammenarbeit verständigt hatten. Sie hatten mündliche Vereinbarungen getroffen und beabsichtigt, einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Der sollte Generalplanungsleistungen für den Umbau eines Bürogebäudes in ein Hotel umfassen. Zur schriftlichen Beauftragung kam es jedoch nicht mehr. Der Auftraggeber widerrief alles.
Die Generalplaner sah das anders. Nach seiner Ansicht lag ein mündlicher Auftrag vor für die
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