· Fachbeitrag · Vertragsrecht
Wichtiges Urteil: Auftraggeber über notwendige Planungsleistungen konsequent beraten
| Ein Architekt muss den Auftraggeber regelmäßig darüber informieren, welche nachteiligen Folgen drohen, wenn Fachplanungsleistungen verspätet beauftragt werden. Das hat das OLG Celle klargestellt. Ziehen Sie aus der Entscheidung die richtigen Schlüsse und beraten Sie Auftraggeber konsequent und zielführend. |
Auftraggeber-Haltung bringt Planer in die Zwickmühle
Als Planer befinden Sie sich in der Praxis oft in einer schwierigen Situation: Ihr Auftraggeber will sich in einem frühen Stadium der Planung (Lph 1) noch nicht so weit festlegen, dass er schon alle erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen beauftragt. Zugleich erwartet er aber von Ihnen, dass Sie ihm eine sachgerechte Kostenschätzung präsentieren.
Diese beiden Bedingungen stehen sich schier unlösbar gegenüber. Regelmäßige Folgen sind deshalb Verzögerungen beim Planungsablauf, nachträglich bekannt werdende (Sowieso-)Kosten und vermeidbare Planungsänderungen, deren Honorierung dann möglicherweise im Streit steht.
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