· Fachbeitrag · VOB
Sicherheitseinbehalt: So ziehen Sie Skonto ab
von Rechtsanwalt Felix Pause, LL.M., München
| Wenn Sie von Ihrem Auftraggeber mit der Rechnungsprüfung beauftragt worden sind, müssen Sie unter Umständen einen Sicherheitseinbehalt vornehmen. PBP zeigt, wie Sie in solchen Fällen den Skontoabzug korrekt berücksichtigen. Es darf keinesfalls ein doppelter Skontoabzug vorgenommen werden. |
Skontoabzüge: Belohnung für gute Zahlungsmoral
Das Skonto gibt dem Auftraggeber das Recht, den Rechnungsbetrag um einen (festgelegten) Prozentsatz zu kürzen, wenn er die Rechnung zügig bezahlt. Dieses Recht hat der Auftraggeber jedoch nur in Bezug auf Rechnungen, mit denen Auftragnehmer eine Vergütung für geleistete Arbeiten verlangen. Keine Anwendung findet das Skonto somit bei in Rechnung gestellten Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüchen.
Eine Skontovereinbarung muss im Bauvertrag geregelt sein. Nach § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B sind „nicht vereinbarte Skontoabzüge (…) unzulässig“.
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