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  • 24.10.2017 · Nachricht · VOB/A

    Überlange Bindefrist (84 Tage) ist unwirksam

    | Auch wenn ein öffentlicher Auftraggeber weiß, dass er für die Beschlussfassung seiner Gremien eine lange Zeit benötigt, berechtigt ihn das nicht dazu, von Bietern bei VOB/A-Ausschreibungen längere Bindefristen zu fordern. Eine Bindefrist von 84 Tage ist unwirksam. Der Bieter muss den Auftrag trotz Zuschlagserteilung nicht ausführen. Der Auftraggeber kann von ihm keinen Schadenersatz fordern. Das hat das OLG Koblenz entschieden. |