· Fachbeitrag · VOF
Berechnung des Honorarwerts eines öffentlichen Auftrags
| Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Bekanntmachung der beabsichtigten Auftragsvergabe abgesendet oder das Vergabeverfahren auf andere Weise eingeleitet wird. Ist der Auftragswert von der Vergabestelle ordnungsgemäß geschätzt worden, entscheidet allein dieser Schätzwert über die (Un-)Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB. |
Das gilt nach Auffassung der VK Nordbayern auch dann, wenn sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass der Wert tatsächlich unterhalb bzw. oberhalb des maßgeblichen Schwellenwerts liegt (VK Nordbayern, Beschluss vom 13.7.2012, Az. 21.VK-3194-11/12; Abruf-Nr. 122905)
Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 2 | ID 35688570