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  • 25.09.2018 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Bauherr kündigt: Keine Abnahme mehr erforderlich

    | Wird ein Werkunternehmer (dazu gehören auch alle Planungsbüros, denn sie sind Werkunternehmer im Sinne des Werkvertragsrechts) gekündigt, und bringt der Bauherr unmissverständlich zum Ausdruck, dass er eine Nachbesserung etwaiger Mängel ablehnt, ist auch keine Abnahme mehr erforderlich. Damit wird die kündigungsbedingte Vergütung des Werkunternehmers auch ohne Abnahme fällig. So lautet eine – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des KG Berlin. |