23.07.2019 · Nachricht · Werkvertragsrecht
DIN-Abweichung ist nicht gleich Mangel
| Weicht die von Ihnen gewählte Ausführungsart von geltenden DIN-Normen ab, bleibt Ihre Leistung mangelfrei, wenn sie ortsüblich ist, dem vereinbarten Standard entspricht und noch nie zu Beanstandungen geführt hat. Das hat das OLG Düsseldorf einem Auftraggeber ins Stammbuch geschrieben. |
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