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  • 17.08.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Energieberater ist (nur) ein Dienstleister

    | Die Rechtsnatur eines Vertrags zur Energieberatung oder zur Fördermittelberatung ist ein Dienst- und kein Werkvertrag. Das korrekte Ausfüllen der Antragsformulare zur Erlangung von Fördermitteln ist in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung die Aufgabe des Auftraggebers. Diese zwei Dinge hat das OLG Celle klargestellt. |