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  • 20.12.2018 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Fahrlässig verursachte Planungsmängel: Haftung ausschließbar?

    | Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Planungsbüros, wonach Ansprüche des Auftraggebers wegen fahrlässig verursachter Mängel ausgeschlossen sind, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Das hat das OLG Celle im Einvernehmen mit dem BGH entschieden. |