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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Gründungsarbeiten und das Nachbargrundstück: So beraten Sie Auftraggeber optimal

    | Bei Gründungsarbeiten werden oft auch Belange der Nachbarschaft tangiert. Damit es nicht im laufenden Projekt plötzlich Probleme gibt, gilt es, proaktiv an die Sache heranzugehen und mögliche Beeinträchtigungen von vorneherein zu erkennen und mit den Nachbarn zu erörtern. Nur, was müssen Sie in dem Kontext an Beratungsleistungen erbringen? Mit diesen Fragen hat sich das OLG Braunschweig befasst. |

    Die Entscheidung des OLG Braunschweig

    Die Braunschweiger Richter haben sich stufenweise an die endgültige Entscheidung herangearbeitet, um letztlich folgende Dinge klarzustellen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.02.2021, Az. 8 U 67/20, Abruf-Nr. 229731).

     

    • Die Untersuchung des Baugrunds und die insoweit erforderlichen statischen Berechnungen stellen üblicherweise Planungsleistungen dar und müssen der Bauausführung zugrunde gelegt werden. Sie fallen nicht in die Zuständigkeit des ausführenden Bauunternehmens.