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  • 27.12.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Haftung: Wann muss sich Bauherr erst an die Baufirma wenden?

    | „Der Gläubiger darf bei seinem Entschluss, gegen welchen Gesamtschuldner er vorgeht, nicht jede Rücksichtnahme auf den anderen vermissen lassen ... So kann der Auftraggeber ausnahmsweise gehindert sein, einen Architekten wegen eines Bauaufsichtsfehlers in Anspruch zu nehmen, wenn er auf einfachere, insbesondere billigere Weise vom Unternehmer die Beseitigung des Mangels verlangen kann“. Das hat das OLG Düsseldorf verlautbart. |