· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Haftungsrisiko: Müssen Sie in Terminplänen angemessene Pufferzeiträume vorsehen?
| Als Planungsbüro gehört es auch zu Ihren Pflichten, Terminpläne aufzustellen. Im Tagesgeschäft ist die Frage aufgetaucht, ob ein Terminplan, der praktisch keine Reserven bzw. Pufferzeiten enthält, überhaupt als mangelfrei einzustufen ist. Hintergrund der Frage ist, dass Planungs- und Bauprozesse fachtechnisch so komplex geworden sind, dass sich dies immer öfter auf die Termine niederschlägt ‒ und Verzögerungen die Folge sind. PBP erklärt Ihnen, wie Sie in dieser schwierigen Gemengelage richtig agieren. |
Auf faire Vereinbarungen hinarbeiten
Zunächst müssen Sie darauf achten, in der Vertragsanbahnung keine unrealistischen Terminzusagen zu machen. Können Sie sich mit Ihren Terminvorstellungen nicht durchsetzen, gilt Folgendes:
- Verknüpfen Sie Terminzusagen immer mit Bedingungen (z. B. termingerechte Entscheidungen des Auftraggebers, keine terminliche Puffer für Mängel oder Terminverzögerungen weiterer Projektbeteiligter).
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