· Nachricht · Honorargestaltung
Hinweis auf Erfordernis zusätzlicher Leistungen früh erforderlich
| Bei Baukostenerhöhungen, Planungsänderungen und Terminverzögerungen geraten Planungsbüros zunehmend unter Druck. Immer häufiger wird vom Auftraggeber vor Gericht vorgetragen, dass die Hinweise (der Planungsbeteiligten) zur Beauftragung fachtechnisch erforderlicher und zusätzlicher Leistungen zu spät, nämlich erst im Zuge der Entwurfs- oder Ausführungsplanung gekommen seien. Klaus D. Siemon, öbuv SV für Honorare und Leistungen der Architekten empfiehlt deshalb Folgendes: |
Antwort | Um solchen Auseinandersetzungen vorzubeugen, ist es erforderlich, dem Auftraggeber diese Hinweise möglichst im Verlauf der Lph 1 (spätestens in der Lph 2) vorzulegen. Dann kann er reagieren und den von Ihnen angesprochenen Problemen weit kostengünstiger abhelfen. Das Argument, „das hätte bereits bei Auftragsanbahnung vorgetragen werden müssen“, geht dagegen fast immer ins Leere. Denn im Zuge der Auftragserteilung haben Sie noch keine Pflichten zu erfüllen, weil der Vertrag ja noch nicht abgeschlossen worden ist.
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