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  • 29.05.2019 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Mangelbegriff: BGH bezieht Stellung

    | Ein Mangel liegt sowohl vor, wenn die Werkleistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, als auch dann, wenn die geplante oder ausgeführte Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Das hat das OLG München im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. |