· Nachricht · Werkvertragsrecht
Neues zur Prüfung der Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
| Bei der Rechnungsprüfung von Stundenlohnarbeiten oder Zeithonoraren wird öfter gestritten, ob der abgerechnete Zeitaufwand wirklich erforderlich war. Das OLG Köln hat dazu einige wichtige Grundsätze geprägt. |
Im konkreten Fall ging es um die Abrechnung von Handschachtungen (z. B. Zwischentransport der Handschachtung in Schubkarre und Aufladen auf Fahrzeug). Der Auftraggeber kürzte die Anzahl der abgerechneten Stunden, der Auftragnehmer klagte. Die Aussagen des OLG Köln sind zwar etwas allgemein gehalten, können der Bauüberwachung aber bei der Rechnungsprüfung helfen (OLG Köln, Urteil vom 16.12.2021, Az. 7 U 12/20, Abruf-Nr. 229779):
- Die Rechnungskürzung muss konkrete, einzelfallbezogene Angaben enthalten, aus denen die konkreten Kürzungsgründe hervorgehen.
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