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  • 29.05.2024 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    OLG Köln: Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?

    | Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Das hat die Rechtsprechung wiederholt bestätigt. Diese Frist kann durch eine sog. Hemmung verlängert werden mit der Folge, dass Sie länger in der Gewährleistung sind. Die Verjährung hemmende Verhandlungen erfordern dabei einen ernsthaften Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen. Das hat das OLG Köln klargestellt. |