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  • 25.01.2023 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Planungsmangel: Entschädigung für Nutzungsausfall rechtens?

    | Bei Mängeln, die vom Planer verursacht wurden, stellt sich nicht selten die Frage, ob für den Zeitraum der Fertigstellung der Baumaßnahme bis zur Mangelbeseitigung ein anteiliger Schadenersatz als Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Das KG Berlin vertritt dazu eine planerfreundliche Meinung: Nutzungsausfall setzt voraus, dass eine Nutzung bis zur Mangelbeseitigung tatsächlich unzumutbar war. Dabei muss der Bauherr eine gewisse Toleranz zeigen, wie sie im täglichen Leben üblich ist. |