28.04.2020 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Projektsteuerer kann werkvertraglich haften
| Ein Projektsteuerer, der typische Architektenziele der Bauüberwachung oder Qualitätskontrolle der Ausführungsleistungen übernimmt und erklärt, auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu achten, erbringt Leistungen im Werkvertrag. Er haftet gesamtschuldnerisch neben dem Architekten auf Schadenersatz, entschied das OLG Celle. |
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