· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Schallschutz im Wohnhausbau: Architekt muss unmissverständliche Angaben machen
| Immer wieder stellt sich die Frage, wie sich die zeitaufwendige Koordination der weiteren Planungsbeteiligten effektiver bewerkstelligen lässt. Das OLG Karlsruhe hat anhand eines Schallschutzhaftungsfalls im Wohnhausbau einen interessanten Aspekt für das koordinative Tagesgeschäft bereitgestellt. Motto: Der frühe Vogel fängt den Wurm. |
Der Fall: Unklare Basis für Koordination der Fachbeiträge
Im vorliegenden Fall ging es um die Planung eines Doppelhauses. Aus den Zeichnungen des Architekten (hier: Gebäudetrennwände) war aus der speziellen Perspektive des Bauphysikers, der sich nur um den Schallschutz kümmern musste, nicht hervorgegangen, ob es sich um ein Doppelhaus oder um ein einheitliches Haus mit zwei Wohneinheiten handelte. Der Fachplaner hatte seinem Schallschutznachweis deshalb lediglich eine Wohnungstrennwand zugrunde gelegt. Danach wurde dann auch gebaut.
Später stellte sich auch für den Bauphysiker, der durch die Mangelrüge Kenntnis erhielt, heraus, dass es sich aber um ein Doppelhaus gehandelt hatte. Der Schallschutz hätte also nicht
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