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  • · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    SiGeKo ist kein Vollkaskoschutz gegen Bauunfall

    | Auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), der seine Leistungen ordnungsgemäß erbringt, kann nicht verhindern, dass auf der Baustelle ein Unfall passiert. Das hat das OLG Köln klargestellt und das Schadenersatzbegehren eines Bauherrn abgelehnt. |

     

    Die Ausgangslage: Was muss und kann der SiGeKo leisten?

    Immer wieder gibt es Streit, welche Leistungen der SiGeKo erbringen muss. Im vorliegenden Fall ‒ einem Neubau ‒ sollte der SiGeKo laut Vertrag

    • kontrollieren, ob die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, und