· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Toleranzen bei Kostenermittlungen: So mindern Sie Ihr Haftungsrisiko für Kostensteigerungen
| In Zeiten deutlicher Baukostenerhöhungen kommt es darauf an, dass Sie Auftraggeber über Kostenstände und -entwicklungen rechtzeitig informieren. Wenn Sie das formgerecht tun, profitieren Sie auch von Kostentoleranzen und mindern Ihr Schadenersatzrisiko erheblich. Das lehrt eine vom BGH bestätigte Entscheidung des OLG Hamm. |
Der Fall: Kostenüberschreitung wird Planer zum Verhängnis
Im konkreten Fall lag die Kostenschätzung des Architekten in der Lph 2 mit 210.170,40 Euro deutlich unter dem Betrag des späteren Kostenanschlags (330.141,26 Euro). Die Baumaßnahme musste wegen Finanzierungsschwierigkeiten im Rohbauzustand vorzeitig beendet werden. Der Bauherr verlangte vom Architekten Schadenersatz in Höhe der Kosten, die ihm nach der Erstellung der Kostenschätzung entstanden waren. Das waren die
- danach angefallenen Honorare sowie
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