24.11.2021 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Umlageklausel für Baustrom und -wasser: Unwirksam
| Eine Klausel in den AGB des Auftraggebers, dass vom Werklohn ein pauschaler Abzug u. a. für Baustrom und Bauwasser vorzunehmen ist, benachteiligt diesen unangemessen und ist insgesamt unwirksam. Das hat nach dem OLG Brandenburg jetzt auch das LG Bochum entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig