16.09.2020 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Pauschaler Abzug für Baustrom etc. vor dem Aus
| Eine Klausel in den AGB des Auftraggebers, dass vom Werklohn des Auftragnehmers ein pauschaler Abzug u. a. für die Beseitigung des Bauschutts vorzunehmen ist, benachteiligt diesen unangemessen und ist insgesamt unwirksam. Mit dieser Entscheidung des OLG Brandenburg dürfte eine jahrelang geübte Praxis, gewerkeübergreifende Aufwendungen auf der Baustelle unkompliziert mittels einer Pauschale zu finanzieren, ein Ende haben. |
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