· Fachbeitrag · Werkvertragsrecht
Urteil verunsichert: Schuldet Architekt generell die Erstellung eines Entwässerungsplans?
| „Die Erstellung eines Entwässerungsplans gehört zur Ausführungsplanung und somit zur Leistung des bauplanenden Architekten“. Dieser Leitsatz des OLG Saarbrücken hat für Aufsehen gesorgt. Nicht zuletzt, weil der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Architekten zurückgewiesen hat und das Urteil rechtskräftig geworden ist. Für Objektplaner stellt sich die Frage, ob sich jetzt alle Bauherren auf die Entscheidung berufen und die Beauftragung einer Fachplanung für Entwässerung (= Technische Ausrüstung) als nicht notwendig einstufen können. PBP gibt die Antwort. |
Der fachliche Hintergrund der Saarbrücker Entscheidung
Schon die Begründung der Saarbrücker OLG-Richter lässt vermuten, dass bei der Erstellung des Leitsatzes ein größeres Missverständnis vorlag. Die Parteien stritten nämlich über folgende Konstruktionen:
- Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser bzw. gegen stauendes Sickerwasser
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