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  • Honorarrecht  

    Alte und Neue HOAI gelten im Ausland nicht

    Die HOAI ist auf Planungsleistungen für ein im Ausland gelegenes Grundstück nicht anzuwenden. Das gilt für private und für öffentliche Auftraggeber, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Eine Folge dieser Entscheidung ist, dass öffentliche Auftraggeber bei VOF-Verfahren die Honorarhöhe bei Auslandsprojekten als freies Bewertungskriterium anwenden können. An die HOAI sind sie nicht gebunden. (Beschluss vom 13.8.2008, Az: Verg 28/08) (Abruf-Nr. 092767)  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 2 | ID 129654