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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · 1. Januar 2002 bringt wichtige Änderungen

    Der neue Steuerabzug am Bau tangiert auch Architekten und Ingenieure

    | Seit dem 1. Januar 2002 unternimmt die Finanzverwaltung einen erneuten Anlauf, der Schwarzarbeit am Bau über die Steuer Herr zu werden. Instrument ist das „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ vom 30. August 2001, das im Bundesgesetz- und Bundessteuerblatt (BStBl 2001 I, 602) veröffentlicht und inzwischen vom Bundesfinanzministerium in einem Anwendungsschreiben auch schon konkretisiert worden ist (Schreiben vom 1.11.2001, Az: IV A 5 - S 1900 - 292/01; Abruf-Nr. 011323). |