01.05.2007 | Aktuelle BGH-Entscheidung
Neue Regeln zum Projektsteuerungshonorar
Neue Regeln zur Abrechnung von Honoraren für Leistungen der Projektsteuerung enthält eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat drei Grundsätze aufgestellt, die Sie unbedingt kennen und beachten sollten (Beschluss vom 25.1.2007, Az: VII ZR 112/06; Abruf-Nr. 070806)
1. Bei Projektsteuerung gilt Werkvertragsrecht
Umfasst ein Projektsteuerungsvertrag die wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens, ist er als Werkvertrag einzustufen.
Wichtig: Das heißt nicht, dass Projektsteuerungsverträge generell als Werkverträge gelten. Es kommt immer auf den Einzelfall, den konkreten Inhalt des Projektsteuerungsvertrags an.
2. Preisvorschriften der HOAI gelten bei Projektsteuerung nicht
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig