01.08.2006 | Aktuelles BMF-Schreiben
Nachweis der betrieblichen Pkw-Nutzung
Die „Ein-Prozent-Regelung“ ist nur noch für Pkw im notwendigen Betriebsvermögen möglich. Dazu müssen Sie Ihren Pkw mindestens zu 50 Prozent betrieblich nutzen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich jetzt dazu geäußert, wie Sie den Umfang der betrieblichen Nutzung nachweisen können (Schreiben vom 7.7.2006, Az: IV B 2 – S 2177 – 44/06/IV A 5 – S 7206 – 7/06; Abruf-Nr. 062040).
Nachweisformen
Den Nachweis, dass Sie den Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, können Sie in jeder geeigneten Form erbringen, zum Beispiel über Einträge im Terminkalender, Reisekostenaufstellungen oder andere Abrechnungsunterlagen. Alternativ können Sie den betrieblichen Nutzungsanteil auch für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten durch formlose Aufzeichnungen ermitteln. Anders als beim Fahrtenbuch reichen dabei der Anlass und die zurückgelegte Strecke aus. Den Kilometerstand müssen Sie nur zu Beginn und Ende des Zeitraums vermerken.
Zu den betrieblichen Fahrten gehören auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Diese Einordnung wurde inzwischen auch in das Einkommensteuergesetz aufgenommen („Steueränderungsgesetz 2007“).
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