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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Aktuelles Urteil

    Abschlagszahlungen sind vorläufig

    | Abschlagszahlungen auf Abschlagsrechnungen haben durchweg vorläufigen Charakter. Das Geld können Sie also keineswegs endgültig auf der „Habenseite verbuchen“. Diese Entscheidung traf kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die Hintergründe der Entscheidung vor und erläutern die Konsequenzen für die Praxis. |