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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Aktuelles Urteil erleichtert Vereinbarung

    Erfolgshonorar im Aufwind - Vereinbarung rechnet sich für Planer und Bauherren

    | Im harten Wettbewerb um Aufträge erwacht das Erfolgshonorar langsam aus seinem Dornröschenschlaf. Auch Sie sollten sich jetzt mit dem Thema beschäftigen. Denn mit einem Erfolgshonorar können Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, und vor allem im Wettbewerb mit GU und anderen Bewerbern Boden gut machen. Der folgende Beitrag bringt Sie auf den Stand der Dinge. Außerdem halten wir eine Mustervereinbarung für Sie bereit. |