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  • 01.04.2007 | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    „Heißes Eisen“ Einstellungsverfahren: Tappen Sie nicht in die „Bewerber-Falle“!

    Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entfaltet in der Praxis eine breite Wirkung: Sie müssen Benachteiligungen und Belästigungen in Ihrem Büro verhindern bzw. beseitigen, und zwar in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie die zahlreichen Stolpersteine bei einer Stellenausschreibung und im Bewerbungsverfahren umgehen.  

     

    Unser Service: Einen allgemeinen Überblick über das AGG finden Sie in der August-Ausgabe 2006 (Seiten 20 bis 24). Sie können den Beitrag auch im Internet abrufen. Geben Sie dazu rechts oben auf www.iww.de die Nummer 070321 in das Feld „Abruf-Nr.“ ein.  

    Risiko: Stellenausschreibung

    Auf Stellenausschreibungen bewerben sich viele Bewerber. Den meisten müssen Sie wieder absagen. Die Hemmschwelle, Sie zu verklagen, ist gering. Sie müssen also ernsthaft damit rechnen, dass vermeintliche „Berufsbewerber“ alle Stellenanzeigen sichten und sich auf jede missverständliche oder fehlerhafte Anzeige melden. Einziges Ziel: Von Ihnen Schadenersatz zu verlangen.  

     

    Sie können sich schützen, indem Sie Fehler und Missverständlichkeiten vermeiden. Beachten Sie vier Grundregeln: