01.02.2001 · Fachbeitrag · Anrechenbare Kosten
Dreistufige Kostenermittlungen auch im Tiefbau
| Die anrechenbaren Kosten sind - entsprechend dem Planungsfortschritt - aus unterschiedlichen Kostenermittlungsarten zu entnehmen. Das gilt auch für Ingenieurplanungen außerhalb des Hochbausektors (Teil VII HOAI). Prinzipiell ist auch hier eine dreistufige Berechnung anrechenbarer Kosten vorgesehen, und zwar nach der Kostenberechnung (Leistungsphase [LPh] 1 bis 4), dem Kostenanschlag (LPh 5 bis 7) und der Kostenfeststellung (LPh 8 und 9). |
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