01.08.2002 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung
Angabe eines Investitionszeitpunkts notwendig?
| Das Finanzgericht (FG) Köln hat Zweifel angemeldet, ob für eine Ansparabschreibung nach § 7g Einkommensteuergesetz die Angabe des Investitionszeitpunkts notwendig ist. In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung gab das FG daher dem Steuerzahler vorläufig recht. Das Finanzamt hatte ihm die Ansparabschreibung gestrichen, weil in der Steuer-Erklärung eine Angabe zum Investitionszeitpunkt fehlte. Diese wird aber bisher verlangt (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.12.1996, Az: IV B 2 - S 2138 - 37/96, BStBl 1996 I, 1441). Einen späteren Nachweis wollten die Beamten auch nicht gelten lassen. Das FG hält es jedoch für fraglich, dass die geforderte Angabe des Investitionszeitpunkts durch das Gesetz gedeckt ist. (Beschluss vom 13.3.2002, Az: 7 V 126/02) |
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